Verringerter Lichteinfall nach Modernisierung berechtigt zur Mietminderung
Ein Mieter kann die Mietzahlungen um 24 % absenken, wenn sich die Fensterfläche der Wohnung aufgrund einer Fassadensanierung um 29 % verringert.
Zu dieser Entscheidung kam das Landgericht Berlin, obwohl die neue Wärmedämmung und der Einbau der neuen Fenster letztendlich auch im Interesse des Mieters liegen. Denn der verringerte Lichteinfall führt zu einer Verschlechterung der Mietsache, zumal die Belichtung einer Wohnung für Mieter ein wesentliches Kriterium darstellt.
Landegericht Berlin, Urteil LG B 67 S 502 11 vom 06.11.2013
Normen: § 536 I BGB