Begründung des Lebensmittelpunktes keine Voraussetzung für Eigenbedarfskündigung
Für die Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung reicht es aus, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe für die Inanspruchnahme der Wohnung hat.
Nicht erforderlich ist in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, dass es ihm oder einem Begünstigten an ausreichend Wohnfläche mangelt.
Mit dieser Entscheidung lehnte das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde einer Mieterin ab, welche die Kündigung ihrer Wohnung wegen Eigenbedarfs des Eigentümers nicht akzeptieren wollte. Zur Begründung der Kündigung hatte der auswärts wohnende Vermieter ausgeführt, dass er eine uneheliche Tochter in der Stadt hätte und diesen Kontakt von der Wohnung aus pflegen wollte. Ein tatsächlicher Nachweis für diese Begründung oder eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes in die Wohnung ist zur Begründung der Kündigung nicht vom Gesetz gefordert, weshalb die Beschwerde der Frau abzulehnen war.
Bundesverfassungsgericht, Urteil BVFG 1 BvR 2851 13 vom 23.04.2014
Normen: § 573 II Nr.2 BGB